Die Europäische Kommission hat die Aufnahme des mexikanischen Tequila in das EU-Register für geschützte geografische Angaben (ggA) genehmigt. Die am 27. Februar verabschiedete Anerkennung auf EU-Ebene trat am 20. März 2019 in Kraft.
Phil Hogan, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte: „Tequila ist Mexikos emblematischstes alkoholisches Getränk und ein wichtiger Bestandteil der mexikanischen kulturellen Identität. In Europa wissen wir sehr gut, wie der internationale Erfolg eines regionalen Spirituosen dazu beitragen kann, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze auf dem Land zu schaffen und ein starkes Gefühl für lokalen und nationalen Stolz zu schaffen. Ich möchte unseren mexikanischen Kollegen ganz herzlich gratulieren. Die Hinzufügung von Tequila zu den Spirituosen der EU ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko. “
Tequila wird durch Destillation von Säften erhalten, die aus dem Kern der blauen Agave extrahiert wurden und angereichert und mit anderen Zuckern gemischt werden können. Die Rohstoffquelle für die Herstellung und Verarbeitung des Getränks befindet sich in mehreren Regionen im Zentrum und im Westen Mexikos, einschließlich der eigentlichen Stadt Tequila im Bundesstaat Jalisco.Derzeit schützt das EU-Register 31 geografische Angaben aus Drittländern (einschließlich Lebensmittel, Wein und Spirituosen), die denselben Schutz und Mehrwert auf dem Markt genießen wie EU-geschützte Produkte. Tequila wird das dritte alkoholische Getränk sein, das als Produkt eines Drittlandes in das Register für geografische Angaben der Europäischen Union aufgenommen wird. Zwei existierende sind Pisco aus Peru und Ron de Guatemala.