Auf der Plenarsitzung für 2020 wurden Maßnahmen ergriffen, die sich auf Imkersiedlungen auswirken, um die Fremdbestäubung zwischen Zitrusplantagen zu begrenzen.
Ziel ist es, die Zitrusaktivität mit der Bienenzucht vereinbar zu machen, damit beide Sektoren ihre Aktivitäten unterstützen und dabei die Interessen beider Gruppen respektieren können. Insbesondere handelt es sich um Aufträge zur Herstellung von Zitrusfrüchten und zur Bienenzucht.
Das nationale Parlament hat das Recht, einen Mindestpräventionsabstand festzulegen, der von einer Genehmigung zur Ansiedlung von Bienenstöcken ausgeht, abhängig vom Standort der Zitrusplantagen in den Gebieten und Gemeinden, in denen die Gefahr einer Kreuzbestäubung besteht, und ist nur durch die Blütezeit begrenzt.
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Das Abkommen verbietet die Ansiedlung von Bienenstöcken, die weniger als vier Kilometer von Zitrusplantagen entfernt sind.
Dieses Verbot gilt während der Zitrusblütezeit, die auf der Grundlage der aktuellen Temperaturaufzeichnungen und der erwarteten Frühlingsbedingungen berechnet wird. Dieses Jahr wurde es vom 25. März bis 31. Mai installiert.
Zitrusbäume können 700 Jahre alt werden.
Zu den im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Maßnahmen gehört unter anderem auch eine Verpflichtung, nach der alle im Gebiet der valencianischen Gemeinschaft durchgeführten Imkereibetriebe das im jährlichen Tiergesundheitsplan der Gemeinschaft festgelegte Mindesthygieneprogramm einhalten müssen.
Andererseits wird es als notwendig erachtet, dass alle Imkersiedlungen mit Wasserstellen ausgestattet werden, um den physiologischen Bedürfnissen der Bienen gerecht zu werden.
- Starke Regenfälle verursachten in Alicante und Murcia schwere Schäden an den Pflanzen, was das Produktionsvolumen erheblich reduzierte.
- Die mangelnde Rentabilität zwingt die spanischen Landwirte, die Ernte, insbesondere die Zitrusfrüchte, aufzugeben.
- Auf dem Territorium der spanischen Gärten wird die Produktion von Zitrusfrüchten erheblich reduziert.